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Aufgaben und Organisation des Grünhagen-Verbandes:
Der Verband erforscht die Abstammungen und Entwicklungen der verschiedenen Grünhagen-Linien, sowie die Geschichte des Namens Grünhagen. Er teilt Forschungsergebnisse und Familienneuigkeiten in regelmäßigen Abständen den Mitgliedern mit. Durch diese Rundschreiben und die, in der Regel alle drei Jahre stattfindende, Verbandstage können einander fremde Familienglieder sich kennenlernen und das Gefühl der Zusammengehörigkeit pflegen.
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Mitgliedschaft:
Verbandsmitglied kann durch schriftliche Erklärung unter Anerkennung der Verbandsregeln und durch Angabe seiner persönlichen Daten werden,
- wer den Namen Grünhagen trägt oder getragen hat, auch die
Ehegatten,
- wer nachweist, daß er/sie ein/e nahe/r Nachfahre eines/einer
Grünhagen ist.
Mit der Bekanntgabe seiner persönlichen Daten erklärt
das Mitglied sein Einverständnis, dass diese Daten für familienkundliche
Zwecke ausgewertet, ggf. gespeichert und auch weitergegeben werden können,
zum Beispiel an Archive.
Die Mitgliedschaft endet
- durch schriftliche Erklärung zum Jahresende gegenüber dem
Vorstand,
- durch Tod,
- durch Ausschlußbeschluß aus wichtigem Grunde durch die
Verbandsversammlung.
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Beiträge:
Zur Aufrechterhaltung der Verbandsarbeit wird von jedem Mitglied ein Beitrag erwartet. Beiträge sind vorgesehen zur Deckung der Druck- und Portokosten, sowie der Unterstützung der Forschungsreisen (Fahrgeld, Übernachtung, Gebühren).
Der Beitrag wird jährlich erwartet.
Wer länger als zwei Jahre seine Zahlungen vergißt, muß
damit rechnen, daß er die NACHRICHTEN nicht mehr erhält, die
nur bei der Beteiligung aller finanzierbar sind.
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Wappen:
Das Wappen kann ausschließlich von Namensträgern und geborenen Grünhagen erworben werden.
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Verbandsorgane sind:
- die Mitgliederversammlung, die in der Regel mit dem Verbandstag zusammenfällt,
aber auch vom Vorstand aus wichtigem Grunde einberufen werden kann,
- der Vorstand, bestehend aus:
- dem/der Vorsitzenden
- dem/der Schriftführer/in
- dem/der Archivar/in, gleichzeitig Familienforscher/in
- dem/der Kassenwart/in.
Jedes Vorstandsmitglied sollte aus einer anderen Linie stammen.
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Aufgaben der Mitgliederversammlung:
- Entgegennahme der Geschäfts- und Kassenberichte sowie des Ergebnisses
der Kassenprüfung,
- Entlastung und Wahl des Vorstandes,
- Wahl der Kassenprüfer,
- Festsetzung der Jahresbeiträge,
- Änderung der Verbandsregeln,
- Beschluß über die Auflösung des Verbandes,
- Beschluß über die Verwendung des Restvermögens (ev.
DRK?), und über den Verbleib der Karteien, Urkunden und sonstigen
Forschungsergebnisse (Hauptstaatsarchiv Hannover),
- Verschiedenes.
Wahlen und Abstimmungen erfolgen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
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Aufgaben des Vorstandes:
Der/Die Vorsitzende führt die Verbandsgeschäfte und leitet die Mitgliederversammlungen.
Der/Die Schriftführer/in fertigt die Niederschriften über die Mitgliederversammlungen, sowie über die Vorstandsbesprechungen, und kann Erklärungen der Mitglieder entgegennehmen.
Der/Die Archivar/in verwaltet und betreut die Familienforschungsergebnisse, weitet sie nach Möglichkeit aus und gibt Berichte darüber heraus.
Der/Die Kassenwart/in zieht die Jahresbeiträge ein, führt die Kassengeschäfte aus und gibt der Mitgliederversammlung einen Bericht darüber.
Der Vorstand erledigt seine Aufgaben ehrenamtlich. Über notwendige Auslagen im Verbandsinteresse sind Belege zu sammeln und dem/der Kassenwart/in zur Erstattung zuzuleiten.
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